VivaGeneration e.V.

Menschen in Heimatländern Perspektiven eröffnen, um nicht flüchten zu müssen

Satzung

Satzungsanpassung am 26.Sept. 2022
(alte) Satzung vom 22.5.2018
(neue) Satzungsanpassung vom 26.Sept. 2022

Vereinsname: Verein VivaGeneration e.V.

 

1. Name und Sitz
Die Änderung soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Der Verein heißt seit 19.10.2015: VivaGeneration e.V..
Der Verein hat seinen Sitz in München.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Vereinszweck
Der Verein VivaGeneration e.V. mit Sitz in München verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Er dient zur Förderung der Flüchtlingshilfe, Jugendhilfe und des freien Wohlfahrtswesens.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch Ausbildungsangebote und Verdienstmöglichkeiten in Heimatländern aufzuzeigen und anzubieten, die Flucht in andere Länder nicht mehr notwendig machen sollen, mit Schwerpunkt auf Frauen und Mädchenarbeit.
Eine Begleitung der Menschen dabei ist vorgesehen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen oder mündlichen Antrag. Es gibt keine Mitgliedsbeiträge. Die Vereinsmitglieder arbeiten unentgeltlich. Der Austritt eines Mitglieds ist jederzeit möglich.

4. Mitgliederversammlung
Die Mitglieder treffen sich einmal im Jahr. Dazu lädt der Vorstand drei Wochen vorher per E-mail oder schriftlich ein.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen oder Vereinsauflösung bedürfen der einstimmige Beschlussfassung. Beschlüsse werden protokolliert und von einem / einer Vorsitzenden unterzeichnet.
Die Mitgliederversammlung kann jederzeit auch als Videokonferenz stattfinden.

5. Vorstand
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus erstem und zweitem Vorsitzendem. Der

erste Vorsitzende ist gleichzeitig Schatzmeister.
Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt und bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen durchzuführen. Die Vorstandsmitglieder vertreten einzeln. Sie können einen Dritten bevollmächtigen.

6. Finanzordnung
Der Verein finanziert sich durch Spenden und Zuschüsse der öffentlichen Hand.
Die Finanzen des Vereins werden so geführt, dass sie jederzeit von jedem einzusehen sind. Verantwortlich ist der/die Vorsitzende. Es wird nur so viel ausgegeben, wie Gelder vorhanden sind. Es werden keine Kredite aufgenommen, außer durch einstimmigen Vorstandsbeschluss.
Von vorneherein freiwillig und unentgeltlich erbrachte Zeitleistungen sind keine Spende und hierfür dürfen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins
Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck der Körpeschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

7. Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein „Hand in Hand für Uganda e.V." in München, Lucia-Popp-Bogen 34a, 81245 München der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

8. Gültigkeit der Satzung
Die Satzung tritt mit dem Eintrag ins Vereinsregister in Kraft.
Die Änderung der Satzung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

München, den 26. Sept. 2022

Rosemarie Buchner 1.Vors. 

Fabian Elleder 2.Vors.




 StNr.: 9143/224/31091

 

 

 

 

 

 

 

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